Flüssigkeiten - Sønderborg Lufthavn
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Zu den Flüssigkeiten und flüssigen Stoffen zählen:

  • Wasser, Saft, Suppe und Sirup
  • Parfüm, Rasierwasser, Eau de Cologne oder Ähnliches
  • Halbflüssige Substanzen wie beispielsweise Haarshampoo und Zahnpasta
  • Öle und Cremes
  • Inhalt von Druckbehältern, beispielsweise Deodorant oder Rasierschaum
  • Gemische aus festen und flüssigen Stoffen.

FLÜSSIGKEITEN IM GEPÄCK

Die EU hat Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmenge, die Fluggäste im Handgepäck mitführen dürfen, begrenzen. Sie dürfen daher keine Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml in Ihrem Handgepäck mitführen. Sie können problemlos mehr als einen 100-ml-Behälter im Handgepäck mitführen, jedoch nicht mehr, als in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter passen. Größere Flüssigkeitsmengen müssen daher im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Bestimmte Flüssigkeiten sind von den Vorschriften ausgenommen, beispielsweise Babynahrung und Medikamente, die während der Reise verwendet werden (müssen). Das Sicherheitspersonal kann jedoch einen Nachweis verlangen, der zeigt, dass es sich wirklich um die besagte Flüssigkeit handelt.

Sie können problemlos Flüssigkeiten mitbringen, die Sie nach der Sicherheitskontrolle gekauft haben.