ANLEITUNG FINDEN
Weitere Informationen über verbotene Pflanzen finden Sie in den Einfuhrrichtlinien, insbesondere in Abschnitt 2.4 (Einfuhrverbote) und in den Abschnitten 2.2 und 2.3 über Erzeugnisse, die einem Pflanzengesundheitszertifikat unterliegen.
Die Anleitung dazu finden Sie hier:
NEUE VERSCHÄRFTE REISEBESTIMMUNGEN
2019 führte die EU eine neue Pflanzenschutzverordnung mit strengeren Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU ein. Ziel dieser (neuen) Vorschriften ist es, unsere Natur- und Kulturlandschaft sowie die Pflanzenwirtschaft vor schweren Krankheiten und Schädlingen zu schützen.
Nach diesen neuen Vorschriften dürfen Pflanzen, Saatgut, Früchte und andere pflanzliche Erzeugnisse, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, nicht mehr in die EU eingeführt werden, ohne von einem Pflanzengesundheitszertifikat begleitet zu sein. Wenn Sie Pflanzen für den Anbau, einschließlich bestimmter Arten von Saatgut, von außerhalb der EU mitbringen, müssen Sie ein Pflanzengesundheitszertifikat vorlegen können und die Einfuhr anmelden. Die Waren werden dann von der dänischen Landwirtschaftsbehörde für die Einfuhr kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass mit der Einfuhrkontrolle Kosten verbunden sind.
Wenn Sie Obst, Gemüse, Schnittblumen oder andere lebende Pflanzenteile, die nicht zum Anpflanzen bestimmt sind, von außerhalb der EU mitbringen, ist zwar immer noch ein Pflanzengesundheitszertifikat erforderlich, aber die Produkte müssen nicht zur Einfuhr angemeldet werden.
Die einzigen Ausnahmen sind Früchte wie Ananas, Kokosnuss, Banane, Durian und Dattel, die Sie in das Land einführen können.
Die neuen Vorschriften haben auch zur Folge, dass für mehrere Arten von Pflanzen, die zum Anbau bestimmt sind, ein Einfuhrverbot gilt.
PFLANZENGESUNDHEIT
Weitere Informationen zu den spezifischen Vorschriften finden Sie hier auf der Website des dänischen Zentralamts für Landwirtschaft.