FAHRGASTRECHTE
Im Februar 2005 traten mit der Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte neue EU-Vorschriften in Kraft. Die Verordnung legt bestimmte Rechte für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung, der Annullierung von Flügen und bei starken Verspätungen fest.
Die EU-Verordnung gilt sowohl für Linien- als auch für Charterflüge. Sie fallen nur dann unter die EU-Verordnung, wenn Ihre Flüge entweder einen Abflug- oder einen Ankunftsflughafen in der EU haben. Wenn der Abflughafen außerhalb der EU und der Ankunftsflughafen innerhalb der EU liegt und die Fluggesellschaft nicht zu einem EU-Land gehört, gilt die Verordnung nicht.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie sich bei der dänischen Verkehrsbehörde beschweren. Auf der Website der dänischen Verkehrsbehörde erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und wie Sie Widerspruch einlegen können.